Hubarbeitsbühnen

 


Ausbildung zum Hubarbeitsbühnenbediener bzw. Bedienerpersonal von Arbeitsbühnen gemäß BGR 500 (bisherige VBG 14)

Ziel der Schulung:

  • Gefahren erkennen und einschätzen
  • Schäden vermeiden und Kosten einsparen
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Grundsätze erfüllen

Zielgruppe:

  • Alle Mitarbeiter, die innerhalb des Betriebes mit einer Arbeitsbühne, Hubarbeitsbühne, Stempelmastbühne, Scherenbühne, Teleskoparbeitsbühne oder Gelenkteleskopbühne tätig sind bzw. dies zukünftig beabsichtigen.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Geistige und körperliche Eignung für das Bedienen von Arbeitsbühnen

Abschluss:

  • Personenbezogener Fahrausweis für Hebe- / Hubarbeitsbühnen
  • Überbetrieblich in Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Skandinavien und EU-Länder

Sie bringen mit:

  • Personalausweis oder PKW-Führerschein und ein Passbild

Dauer:

  • 1 Tag, Kosten 150,- € pro Person inkl. Tagungsgetränken, Mittagessen, Kaffeepausen, Führerschein (Befähigungsnachweis), Zertifikat