Hubarbeitsbühnen
Ausbildung zum Hubarbeitsbühnenbediener bzw. Bedienerpersonal von Arbeitsbühnen gemäß BGR 500 (bisherige VBG 14)
Ziel der Schulung:
- Gefahren erkennen und einschätzen
- Schäden vermeiden und Kosten einsparen
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Grundsätze erfüllen
Zielgruppe:
- Alle Mitarbeiter, die innerhalb des Betriebes mit einer Arbeitsbühne, Hubarbeitsbühne, Stempelmastbühne, Scherenbühne, Teleskoparbeitsbühne oder Gelenkteleskopbühne tätig sind bzw. dies zukünftig beabsichtigen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Geistige und körperliche Eignung für das Bedienen von Arbeitsbühnen
Abschluss:
- Personenbezogener Fahrausweis für Hebe- / Hubarbeitsbühnen
- Überbetrieblich in Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Skandinavien und EU-Länder
Sie bringen mit:
- Personalausweis oder PKW-Führerschein und ein Passbild
Dauer:
- 1 Tag, Kosten 150,- € pro Person inkl. Tagungsgetränken, Mittagessen, Kaffeepausen, Führerschein (Befähigungsnachweis), Zertifikat